Antrag der Kreistagsfaktion: Termine für die Belastungsübungen

Die Kreisverwaltung wird beauftragt die nötigen Schritte einzuleiten, um künftig wieder mindestens vier statt zwei Termine pro Feuerwehr und Jahr für die Belastungsübungen an der Atemschutzstrecke der FTZ zu ermöglichen.

Begründung: In der Atemschutzstrecke der Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) finden in regelmäßigen Abständen Belastungsübungen für die Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutz- geräteträger (AGT) der Feuerwehren statt. Diese müssen mindestens einmal jährlich absolviert werden, um die Einsatztauglichkeit der AGT zu gewährleisten. In der Vergangenheit bestand dazu für die einzelnen Feuerwehren viermal jährlich die Möglichkeit.

Vor über einem Jahr wurde die Anzahl der Termine jedoch auf zwei reduziert. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dies unzureichend. Die überwiegende Zahl der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren sind neben Ihrem Ehrenamt voll berufstätig und nach unserem Wissensstand führte dies in der Vergangenheit bereits dazu, dass einige AGT aufgrund der geringen Auswahl keinen der beiden Termine wahrnehmen konnten und Ihnen somit die Einsatztauglichkeit abgesprochen wurde. Dies hat sowohl negative Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit im Brandschutz der einzelnen Feuerwehren im Landkreis, als auch auf die Moral der betroffenen Einsatzkräfte.